Wer verordnet und bezahlt Logopädie?

Bei Kindern geht der Weg über den Kinderarzt. Wenn den Eltern oder Erziehern die Sprache des Kindes nicht altersgemäß erscheint, soll das Kind beim Kinderarzt vorgestellt werden. Er  stellt dann gegebenenfalls ein Rezept aus. Die Kosten werden komplett von der Krankenkasse übernommen.

Daraufhin wird eine ausführliche Logopädische Diagnostik in der Logopädischen Praxis durchgeführt und immer wieder ein Austausch mit dem verordnenden Arzt hergestellt.

Bei Erwachsenen geht der Weg auch über den Arzt. Hier übernimmt die Krankenkasse 90% der Kosten, sodass auf den Patienten 10% Eigenanteil zukommen.

Auch Fachärzte, wie HNO-Ärzte und Neurologen dürfen Logopädie-Rezepte ausstellen.